Kostenübernahme & Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach § 45 SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag). Eine IK-Nummer liegt vor, sodass eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.
Ab Pflegegrad 1 können Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags sowie über Kombinationsleistungen oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Mein Angebot richtet sich sowohl an Personen mit Pflegegrad als auch an Menschen ohne Pflegegrad. Diese erhalten dann eine Privatrechnung.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Abrechnung und informiere Sie individuell über Ihre Möglichkeiten und helfe gerne durch den Dschungel der Bürokratie.